Verantwortliche Institutionen

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Das Amt für Straßen und

Verkehrswesen hat eine

Fürsorgepflicht

gegenüber dem

fließenden Verkehr. 

 
                                                  

Die Kommunen

haben eine

Fürsorgepflicht

gegenüber dem

Bürger. 

Wir fordern die Verantwortlichen auf,

  • ein Verkehrskonzept für die Stadt Heppenheim und den Kreis zu entwickeln
  • in diesem Konzept die Priorität auf Heppenheim als Wohnraum nicht als Durchgangsstadt für den Verkehr zu legen
  • der Lebensqualität, den Umwelteinflüssen, dem Denkmalschutz Priorität gegenüber dem Verkehr einzuräumen
  • die Positionen / Forderungen / Interessen der Stadt Heppenheim, des Kreises und seiner Bürger gegenüber dem ASV Amt für Straßen und Verkehrswesen zu vertreten
  • die Bürger in eine Umsetzungsplanung durch Schaffung einer überregionalen Plattform zwischen Verantwortlichen und Betroffenen mit einzubeziehen

 

Diese Forderungen richten wir an

  • den Bürgermeister der Stadt Heppenheim
  • den Magistrat der Stadt Heppenheim
  • die Stadtverordnetenversammlung, die wir hier in der Verantwortung zum Handeln sehen.
  • den Kreis Bergstraße 

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt fordern wir auf

  • die zu erwartenden Einsprüche im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht nur hinsichtlich des Verkehrs, sondern auch auf die Belange der Bürger hin zu bewerten
  • den Lärmaktionsplan umzusetzen bzw. die 2. Phase anzugehen 

 

Wir fordern Kostenklarheit im Rahmen des Ausbaus der Siegfriedstraße in Heppenheim:

  • Wie hoch werden die Gesamtkosten sein?
  • Wie verteilen sich Kosten (Art + Höhe) auf den ASV und auf die Stadt Heppenheim?
  • Die Stadt Heppenheim trägt ausschließlich die Kosten des ruhenden Verkehres (Bürgersteige, Parkplätze). Sie trägt keine Kosten für die Sanierung der Bachverdolung.
  • In welcher Höhe wird der Kostenanteil der Stadt Heppenheim auf die Anwohner umgelegt?
  • Nach welchem Berechnungsschlüssel erfolgt die Umlage (lfd-Meter Straßenfront, Grundstücksgröße)?
  • Wer trägt die Kosten für die Anschlüsse an die Bachverdolung?

    Wir fordern Klarheit zu folgenden Aussagen:
  • Die Unterhaltung der Verdolung des Stadtbaches liegt ausschließlich in der Verantwortung und damit Kostenpflicht des Amtes für Straßen und Verkehrswesen.
  • Alle Kosten, die Infolge der Sanierung der Verdolung entstehen (Anschlüsse, neue Fahrbahndecke, etc.) sind vom ASV zu tragen.
  • Wenn im Rahmen dieses Vorhabens der ruhende Verkehr (Bürgersteige, Parkplätze) neu gestaltet wird, sind die Kosten des ruhenden Verkehres von der Stadt Heppenheim zu tragen.
  • Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass keine Kosten auf die Stadt Heppenheim und deren Bürger zukommen, wenn die Siegfriedstraße in dem gleichen Zustand wie bisher wieder hergerichtet wird.
  • Kann die Stadt Heppenheim vom ASV fordern, daß dieser Status Quo erhalten bleibt und somit weder Kosten auf die Stadt noch auf die Bürger zukommen?

 

 

 

46 t auf der maroden? Stadtbach in der Siegfriedstraße in Heppenheim