Verantwortliche Institutionen
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Das Amt für Straßen undVerkehrswesen hat eineFürsorgepflichtgegenüber demfließenden Verkehr. |
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Die Kommunenhaben eineFürsorgepflichtgegenüber demBürger. |
Wir fordern die Verantwortlichen auf,
- ein Verkehrskonzept für die Stadt Heppenheim und den Kreis zu entwickeln
- in diesem Konzept die Priorität auf Heppenheim als Wohnraum nicht als Durchgangsstadt für den Verkehr zu legen
- der Lebensqualität, den Umwelteinflüssen, dem Denkmalschutz Priorität gegenüber dem Verkehr einzuräumen
- die Positionen / Forderungen / Interessen der Stadt Heppenheim, des Kreises und seiner Bürger gegenüber dem ASV Amt für Straßen und Verkehrswesen zu vertreten
- die Bürger in eine Umsetzungsplanung durch Schaffung einer überregionalen Plattform zwischen Verantwortlichen und Betroffenen mit einzubeziehen
Diese Forderungen richten wir an
- den Bürgermeister der Stadt Heppenheim
- den Magistrat der Stadt Heppenheim
- die Stadtverordnetenversammlung, die wir hier in der Verantwortung zum Handeln sehen.
- den Kreis Bergstraße
Das Regierungspräsidium Darmstadt fordern wir auf
- die zu erwartenden Einsprüche im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht nur hinsichtlich des Verkehrs, sondern auch auf die Belange der Bürger hin zu bewerten
- den Lärmaktionsplan umzusetzen bzw. die 2. Phase anzugehen
Wir fordern Kostenklarheit im Rahmen des Ausbaus der Siegfriedstraße in Heppenheim:
- Wie hoch werden die Gesamtkosten sein?
- Wie verteilen sich Kosten (Art + Höhe) auf den ASV und auf die Stadt Heppenheim?
- Die Stadt Heppenheim trägt ausschließlich die Kosten des ruhenden Verkehres (Bürgersteige, Parkplätze). Sie trägt keine Kosten für die Sanierung der Bachverdolung.
- In welcher Höhe wird der Kostenanteil der Stadt Heppenheim auf die Anwohner umgelegt?
- Nach welchem Berechnungsschlüssel erfolgt die Umlage (lfd-Meter Straßenfront, Grundstücksgröße)?
- Wer trägt die Kosten für die Anschlüsse an die Bachverdolung?
Wir fordern Klarheit zu folgenden Aussagen:
- Die Unterhaltung der Verdolung des Stadtbaches liegt ausschließlich in der Verantwortung und damit Kostenpflicht des Amtes für Straßen und Verkehrswesen.
- Alle Kosten, die Infolge der Sanierung der Verdolung entstehen (Anschlüsse, neue Fahrbahndecke, etc.) sind vom ASV zu tragen.
- Wenn im Rahmen dieses Vorhabens der ruhende Verkehr (Bürgersteige, Parkplätze) neu gestaltet wird, sind die Kosten des ruhenden Verkehres von der Stadt Heppenheim zu tragen.
- Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass keine Kosten auf die Stadt Heppenheim und deren Bürger zukommen, wenn die Siegfriedstraße in dem gleichen Zustand wie bisher wieder hergerichtet wird.
- Kann die Stadt Heppenheim vom ASV fordern, daß dieser Status Quo erhalten bleibt und somit weder Kosten auf die Stadt noch auf die Bürger zukommen?
46 t auf der maroden? Stadtbach in der Siegfriedstraße in Heppenheim